Innenministerkonferenz stellt neue Bleiberechtsregelung in Aussicht
Die Vorschläge der Innenministerkonferenz vom 18./19. November für eine neue Bleiberechtsregelung stoßen auf breite Kritik (siehe auch unsere Pressemitteilung). Doch zunächst der Wortlaut des Beschlusses: "Die Innenminister und -senatoren der Länder sprechen sich dafür aus, gut integrierten geduldeten Jugendlichen und Heranwachsenden eine eigene gesicherte Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Dazu müssen sie die Voraussetzungen entsprechend der sog. Wiederkehroption (§37 AufenthG) erfüllen und aufgrund ihrer bisherigen Integrationsleistungen die Gewähr bieten, dass sie sich in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen werden. Die Eltern der Jugendlichen können ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie ausreichende Integrationsleistungen erbracht haben und durch eigene Leistungen den Lebensunterhalt überwiegend sichern können. Eltern bzw. Elternteile, die erhebliche Straftaten begangen haben, sind von dieser Regelung auszuschließen. ..."
Pro Asyl kritisierte dies in einer Presseerklärung als "Minimallösung für Jugendliche" und forderte den Bundesgesetzgeber dazu auf, die von der IMK ignorierten Fragen aufzugreifen. In dem zwölfseitigen Papier "Hier geblieben" formuliert Pro Asyl "Anforderungen an eine neue Bleiberechtsregelung". Diese sind im Wesentlichen: Es darf keinen Stichtag geben - eine Regelung muss "rollierend" sein. Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung müssen realistisch sein - auch Sozialleistungsbezug und geringe Qualifikationen dürfen ein Bleiberecht nicht ausschließen. Dies gilt vor allem für Alte, Kranke, Behinderte... Auf sog. Ausschlussgründe sollte verzichtet werden - auch wer keinen Pass hatte oder einmal eine falsche Identität angab, sollte eine Chance bekommen. Wenn eine Person einmal straffällig wurde, darf nicht die ganze Familie bestraft werden. Es darf nicht zu Familientrennungen kommen.
Da die Vorschläge der Innenminister noch sehr vage waren, werden sie in Baden-Württemberg vorerst keine tatsächlichen Maßnahmen zur Folge haben. Dies teilte ein Vertreter des Innenministeriums dem Flüchtlingsrat in einem Schreiben mit.
17.11.2010 PRESSEMITTEILUNG ZUR INNENMINISTERKONFERENZ IN HAMBURG | BLEIBERECHT
Flüchtlingsrat fordert großzügiges Bleibrecht für Flüchtlinge statt Selektion nach Nützlichkeitskriterien
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt den Vorstoß der Bundesländer Niedersachsen und Hamburg für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung zugunsten geduldeter Flüchtlinge: "Die vom niedersächsischen Innenminister vorgeschlagenen Voraussetzungen sind aber inakzeptabel", so Angelika von Loeper, Vorsitzende des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. ... "Es ist unerträglich, wenn die Innenminister sich Kinder und Jugendliche nach Nützlichkeitskriterien aussuchen, während die Abschiebungen ins Kosovo weiterhin auf der Agenda bleiben." ... Derzeit warten bundesweit 86.000 aufenthaltsrechtlich Geduldete auf eine dauerhafte Bleiberechtsregelung, davon 9.234 in Baden-Württemberg (Quelle: Ausländerzentralregister 30.6.2010) Es ist an der Zeit, dass diese Menschen nach Jahren der Unsicherheit endlich eine Perspektive in Deutschland erhalten. Zum vollen Wortlaut der Pressemitteilung [PDF 84 KB]
Die Innenministerkonferenz in Bremen hat sich auf eine Verlängerung der zum Jahresende 2009 auslaufenden Altfallregelung verständigt. Die Verlängerung um zwei Jahre ist ein Minimalkonsens, der zumindest verhindert, dass Flüchtlinge, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach dieser Regelung erhalten haben, ab dem 1. Januar 2010 wieder in die Duldung zurückfallen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bedauert, dass sich die Innenminister nicht zu einer grundsätzlichen Reform der Altfallregelung durchringen konnten, um die unsäglichen Kettenduldungen endlich zu beenden. Durch die Ausschlussgründe hat ein großer Teil der Flüchtlinge keine Chance unter diese Regelung zu fallen.