Februar 2011
Aufnahmebedingungen in der Landesaufnahmestelle
Mit der Frage, wie besonders schutzbedürftige Flüchtlinge im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in der Landesaufnahmestelle Karlsruhe identifiziert werden und welche Maßnahmen ergriffen werden, beschäftigt sich auch eine umfangreiche Anfrage des Flüchtlingsrats an das Regierungspräsidium Karlsruhe. In der Anfrage geht es außerdem um die Aufnahmebedingungen, die Lebensbedingungen in der LASt, die Residenzpflicht während des Aufenthalts in der LASt, die Leistungen nach dem AsylbLG sowie die Praktiken bei Zuweisung in die Landkreise. Eine vergleichbare Anfrage an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Herbst 2010 vor allem zu den asylrechtlichen Abläufen und Bedingungen hat mehr ausweichende als aussagekräftige Antworten ergeben und wird derzeit ausgewertet.
Flüchtlingsrat
Baden-Württemberg fordert hohe Standards statt Unterschreiten der Mindeststandards
Dokumente
[...in Arbeit...]
Die Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge (LAST) in Karlsruhe ist eine Massenunterkunft für bis zu 1000 Personen. Jeden Monat kommen dort derzeit ca. 300 neue Flüchtlinge an. Nach dem bundesweiten Asylverfahrensgesetz und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), das die Flüchtlingsaufnahme in Baden-Württemberg regelt, müssen sie dort bis zu 3 Monaten bleiben, bevor sie in einen Stadt- oder Landkreis verlegt werden. Laut der EU-Aufnahmerichtlinie sollten bei der Ankunft in der LAST besonders schutzbedürftige Flüchtlinge identifiziert werden, um ihnen benötigte Hilfestellungen geben zu können. Wir kritisieren, dass es ein solches Verfahren nicht gibt. Das Gesundheitsamt führt lediglich allgemeine Gesundheitschecks wie Röntgen der Lunge durch. Alleinreisende Frauen, Gewaltopfer, Traumatisierte, Angehörige spezifischer Minderheiten u. a. erhalten keine besondere Unterstützung bei der Aufnahme.
Während des Aufenthalts in der LAST findet in der Regel die Asyl-Anhörung bei der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statt. Wir bemängeln, dass die Flüchtlinge keine von staatlicher Seite unterstützte unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung erhalten, wodurch sie sich gründlich auf das Asylverfahren vorbereiten können. Aufgrund eines massiven Personalabbaus beim BAMF werden zurzeit viele Flüchtlinge in die Landkreise verlegt und haben erst Monate später das Asyl-Interview. Bis zur Entscheidung im Asylverfahren dauert es häufig zwei Jahre und länger. In dieser Zeit werden die Menschen in Unsicherheit gehalten und müssen unverschuldet im Lager leben.
Die Lebensbedingungen in der LAST sind äußerst unbefriedigend: Viele Flüchtlinge beklagen vor allem den häufig rüden Umgangston des Personals, die schlechte Qualität des Essens und die Massenunterbringung mit häufig acht Personen in einem Raum. Es fehlt eine gute soziale und medizinische Betreuung.
An den Bedingungen in der LAST ist deutlich zu sehen, dass Deutschland von einer Willkommenskultur für Flüchtlinge noch weit entfernt ist.
Forderungen und Ziele des Flüchtlingsrats