BILDUNGSPROGRAMM 2010 - RECHT
Asylrecht
BESCHREIBUNG
Nach mehrjährigem parlamentarischem Hin und Her ist am 1. Januar 2005 das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten und ersetzt seither das bis dahin gültige Ausländergesetz. Kernpunkte des Gesetzes sind Arbeitsmigration, humanitäre Regelungen, Integration und Sicherheitsfragen. Es enthält Vorschriften zu Einreise und Aufenthalt von Ausländern in das Bundesgebiet, zu möglichen Aufenthaltszwecken sowie zur Aufenthaltsbeendigung und zum Asylverfahren. Bereits im März 2005 wurden erste Änderungen eingeführt. Mit dem Ende August 2007 in Kraft getretenen zweiten Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz, dem so genannten Richtlinienumsetzungsgesetz, wurden zahlreiche EU-Vorgaben in das Gesetz eingearbeitet und beim Aufenthaltsgesetz, dem Freizügigkeitsgesetz EU und dem Asylverfahrensgesetz weitere Änderungen vorgenommen.
Für ehrenamtliche HelferInnen und für Flüchtlinge sind die Inhalte komplex, aber dennoch unentbehrlich für den Alltag in der gemeinsamen Arbeit. Mit den Veranstaltungen zum Asylrecht sollen erste Einblicke in die komplexe Gesetzgebung gegeben bzw. vorhandene Kenntnisse vertieft werden.
DIE REFERENTINNEN
Die Veranstaltung wird von verschiedenen JuristInnen aus Baden-Württemberg, je nach Ort und Schwerpunkt des Referats, durchgeführt. Möglich sind Einführungen für AnfängerInnen, aber auch Vorträge zu spezielleren Themenbereichen für TeilnehmerInnen mit Vorkenntnissen.